{"id":25,"date":"2015-09-11T20:14:51","date_gmt":"2015-09-11T20:14:51","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/wordpress\/?page_id=25"},"modified":"2015-12-08T21:24:57","modified_gmt":"2015-12-08T21:24:57","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.foerderverein-freibad-hollfeld.de\/?page_id=25","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<aside><span style=\"text-decoration: underline;\"><a href=\"https:\/\/www.foerderverein-freibad-hollfeld.de\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Satzung.pdf\" target=\"_blank\">Download der Satzung<\/a><\/span> (168 KB)<\/aside>\n<h3 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>Satzung des \u201eF\u00f6rdervereins Freibad Hollfeld e. V.&#8220;<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a7 1a Name und Zweck<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Der Verein hei\u00dft \u201eF\u00f6rderverein Freibad Hollfeld e. V.&#8220; und hat seinen Sitz in Hollfeld. Der F\u00f6rderverein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung und der Erhalt des st\u00e4dtischen Freibades Hollfeld. Dazu dienen Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden und Aktionen, die die Akzeptanz des Freibades verbessern sollen.<\/li>\n<li>Die Arbeit aller Mitglieder erfolgt selbstlos und ohne Vorteil f\u00fcr eines der Mitglieder.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<li>Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.<\/li>\n<li>Der Verein ist gemeinn\u00fctzig.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a7 1b Verwendung von Vereinsmitteln<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Die Mittel sind voll und ganz zum Nutzen und Wohl des Freibades Hollfeld einzusetzen.<\/li>\n<li>Alle Kosten f\u00fcr die Verwaltung des F\u00f6rdervereins sowie f\u00fcr vom Verein organisierte Veranstaltungen sind auf ein Minimum zu beschr\u00e4nken.<\/li>\n<li>Der Vorsitzende, im Vertretungsfall sein Stellvertretender, entscheidet allein \u00fcber die Verwendung von Betr\u00e4gen bis zu 500 \u20ac je Einzelfall. \u00dcber dar\u00fcber hinausgehende Betr\u00e4ge entscheidet die Vorstandschaft (Vorstand).<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a7 2 Mitgliedschaft<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person ab 16 Jahren werden.<\/li>\n<li>Mitglied des Vereins k\u00f6nnen auch Firmen, Organisationen oder Gesellschaften als juristische Personen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a7 3a Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag mit Altersangabe (Aufnahmeformular).<\/li>\n<li>Erforderlich ist die Zahlung des laufenden Mitgliedsbeitrages.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a7 3b Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li>Der Verein finanziert sich aus Beitr\u00e4gen, Spenden und \u00f6ffentlichen F\u00f6rdermitteln. Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber die Beitragsordnung (siehe Anlage).<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Die K\u00fcndigung der Mitgliedschaft erfolgt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (Versto\u00df gegen die Satzung oder Beschl\u00fcsse des Vereins, Zahlungseinstellung, unehrenhaftes Verhalten).<\/li>\n<li>Das ausgeschlossene Mitglied hat bis zu diesem Zeitpunkt seine Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein voll und ganz zu erf\u00fcllen.<\/li>\n<li>In Sonderf\u00e4llen kann von einem sofortigen Ausschluss durch Beschluss des Vorstandes mit Zweidrittelmehrheit dann abgesehen werden, wenn die Sachlage erwarten l\u00e4sst, dass das Mitglied in der Zukunft seinen Pflichten dem Verein gegen\u00fcber nachkommt. In diesen F\u00e4llen kann das Ruhen der Mitgliedschaft angeordnet werden, jedoch nicht \u00fcber den Zeitraum eines Jahres hinaus.<\/li>\n<\/ol>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li>Die Organe des Vereins sind:\n<ol>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a7 6 Der Vorstand<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li>Der Vorstand setzt sich aus 7 (sieben) Mitgliedern zusammen, und zwar:<\/li>\n<li>\n<ol>\n<li>dem Vorsitzenden,<\/li>\n<li>dem Stellvertreter des Vorsitzenden,<\/li>\n<li>dem Schatzmeister,<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer und<\/li>\n<li>aus drei Beisitzern, einer davon soll der Wasserwacht angeh\u00f6ren.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li dir=\"LTR\">Gesetzliche Vertreter des Vereins sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter, jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vorstandsmitglieder werden durch eine Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von 2 (zwei) Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Sie f\u00fchren die Gesch\u00e4fte nach Ablauf der Frist weiter, sofern eine Neuwahl bis zum Ablauf der Amtszeit noch nicht stattgefunden hat. Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben, die alles Weitere regelt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li dir=\"LTR\">Im Jahr soll mindestens einmal eine ordentliche Hauptversammlung stattfinden. Sie wird durch den Vorstand zwei Wochen vorher \u00fcber das Mitteilungsblatt der Stadt Hollfeld einberufen. Sie hat folgende Aufgaben:<\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Entgegennahme und Genehmigung des Gesch\u00e4fts- und Kassenberichtes \u00fcber das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr,<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes,<\/li>\n<li>Wahl des neuen Vorstandes,<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen,<\/li>\n<li>Beschluss \u00fcber Einzelausgaben, die einen Betrag von 500 \u20ac \u00fcbersteigen,<\/li>\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li dir=\"LTR\">Die Beschl\u00fcsse m\u00fcssen protokolliert werden und sind vom Schriftf\u00fchrer und dem 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a7 8 Abstimmung<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li dir=\"LTR\">Sofern das Gesetz oder die Satzung nicht entgegenstehen, werden alle Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder wirksam. Familien haben 2 (zwei) Stimmen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a7 9 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Der Vorstand kann von sich aus eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen.<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss von ihm einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder einen schriftlich begr\u00fcndeten Antrag stellt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a7 10 Beschlussfassung des Vorstandes<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li dir=\"LTR\">Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse im allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter einberufen werden. Eine Einberufungsfrist von 3 Tagen ist einzuhalten, der Mitteilung einer Tagesordnung bedarf es nicht. Die Vorstandssitzung leitet der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung. Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Teilnehmer, die gefassten Beschl\u00fcsse und das Abstimmungsergebnis enthalten. Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Weg gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschlie\u00dfenden Regelung erkl\u00e4ren. Die Vereinigung von mehreren Vorstands\u00e4mtern in einer Person ist unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a7 11 Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li dir=\"LTR\">Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung der Satzung k\u00f6nnen vom Vorstand oder von jedem ordentlichen Mitglied gestellt werden. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn in der Hauptversammlung zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a712 Aufl\u00f6sung<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des F\u00f6rdervereins ist nur m\u00f6glich, wenn mindestens die H\u00e4lfte aller Mitglieder einen entsprechenden schriftlichen Antrag einen Monat vor der Hauptversammlung beim Vorstand eingereicht haben. Ein Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung kann nur gefasst werden, wenn mindestens 2\/3 (zwei Drittel) der Mitglieder anwesend sind und davon 3\/4 (drei Viertel) der Aufl\u00f6sung zustimmen. Sind f\u00fcr die Beschlussfassung weniger als 2\/3 der Mitglieder anwesend, ist innerhalb einer Frist von 4 (vier) Wochen ein zweite Versammlung mit gleicher Tagesordnung durchzuf\u00fchren. Diese kann dann ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Anwesenden mit einfacher Mehrheit einen Beschluss fassen.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des F\u00f6rdervereins an die Stadt Hollfeld. Diese hat das Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr das Freibad Hollfeld oder f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige Zwecke zu verwenden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4 dir=\"LTR\" align=\"CENTER\"><strong>\u00a7 13 Gerichtsstand<\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li dir=\"LTR\">F\u00fcr Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern sind die Gerichte zust\u00e4ndig, in deren Bereich der Verein seinen Sitz hat. Das Gr\u00fcndungsprotokoll und die Satzung m\u00fcssen vom Vorstand an das Amtsgericht weitergegeben werden, nachdem die Satzung von mindestens 7 (sieben) Gr\u00fcndungsmitgliedern unterzeichnet worden ist. Der Antrag auf Erteilung der Gemeinn\u00fctzigkeit und der Eintragung beim Registergericht ist von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen, die Unterschriften m\u00fcssen von einem Notar beglaubigt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die vorstehende Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsversammlung vom 23. April 2015 beschlossen.<\/p>\n<p dir=\"LTR\" align=\"LEFT\">Hollfeld, den 23. April 2015<\/p>\n<aside><a href=\"https:\/\/www.foerderverein-freibad-hollfeld.de\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/Satzung.pdf\" target=\"_blank\">Download der Satzung<\/a> (168 KB)<\/aside>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Download der Satzung (168 KB) Satzung des \u201eF\u00f6rdervereins Freibad Hollfeld e. V.&#8220; &nbsp; \u00a7 1a Name und Zweck Der Verein hei\u00dft \u201eF\u00f6rderverein Freibad Hollfeld e. V.&#8220; und hat seinen Sitz in Hollfeld. 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